Wichtige Qualitätskriterien
Die wichtigsten Funktionsmerkmale für die Nutzer
des taktilen Leitsystems sind die taktile Eigenschaft (saubere sinusförmige
Rillierung des Leitstreifens mit Rillenabstand 14 mm oder 20 mm) und die
optische Eigenschaft (größtmögliche Kontrastwirkung, d.h. Leitstreifen in
Farbe weiß, Begleitstreifen in Farbe schwarz).
Diese Eigenschaften muss das
System dauerhaft erfüllen!
Um die Dauerhaftigkeit zu gewährleisten, müssen taktile Leitsysteme bestimmte Qualitätskriterien erfüllen:
1. Druckfestigkeit und Biegezugfestigkeit
Eine Druckfestigkeit von C 55/67 nach EN 206-1 bzw. B 65 nach DIN 1045 und Biegezugfestigkeit von mindestens 6 N/mm2 erlauben den dauerhaften Einsatz in allen Verkehrsbereichen, auch bei Überfahren mit hohen Radlasten. Betone mit diesen Festigkeiten erreichen auch gleichzeitig höhere Abriebwiderstände, bieten einen höheren Frost-/Tausalzwiderstand und haben in der Regel eine porenarme Oberfläche, wodurch die Reinigung erleichtert wird.
Die Herstellung solcher hochfester Betone erfordert besondere Sorgfalt und technische Fachkenntnis. Ersatzweise können dem Beton auch Fasern beigemischt werden, um entsprechende Festigkeiten zu erreichen.
2. Frost-/Tausalzwiderstand
Ein Nachweis des Frost-/Tausalzwiderstandes, z.B. nach ÖNORM B 3306 sollte unbedingt verlangt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Bauteile im Winter durch die Frost- und Tausalzbeanspruchung in Verkehrsbereichen angegriffen werden und abwittern.
3. Leuchtdichtekontrast
Um die optische Eigenschaft des taktilen Leitsystems für sehbehinderte zu gewährleisten ist ein ausreichender Kontrast zwischen Leitstreifen und Begleitstreifen sicherzustellen. Die optische Eigenschaft des taktilen Leitsystems ist gegeben, wenn ein Leuchtdichtekontrast von mehr als 0,4 nach DIN 5031-3 und DIN 32984 nachgewiesen ist.
4. Rutschwiderstand
Damit vom taktilen Leitsystem keine Gefahr im öffentlichen Verkehrsraum ausgeht, ist für eine wirkungsvolle Rutschhemmung Sorge zu tragen. Die Anforderungen an die Griffigkeit des taktilen Leitsystems sind in den vorgenannten Normen und Vorschriften definiert. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Griffigkeit von mindestens 60 SRT erforderlich.
Der Nachweis der Griffigkeit macht allerdings nur Sinn, wenn er für alle Bauteilrichtungen des Leitstreifens (längs, quer und schräg) geführt wird, da auch die Laufrichtung einer Person über den Leitstreifen in dieser Weise erfolgt.
Die Griffigkeit kann durch nachträgliche Bearbeitung des Bauteils oder durch seine Formgebung erzielt werden.
5. Verschleißwiderstand
Da die Bauteile in öffentlichen Verkehrsbereichen ständig schleifender oder reibender Beanspruchung ausgesetzt sind, sollten sie die Anforderungen der Härteklasse I nach DIN 18500 erfüllen.